Internationale Geschäftsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen und Verträgen. In der Vertragsgestaltung liegen erhebliche Chancen, aber auch Risiken für die deutschen Unternehmen. Die Frage, welches Rechtssystem in Verträgen zugrunde gelegt wird, spielt deshalb in der Praxis eine immer bedeutendere Rolle.
Der DIHK hat auslandsaktive Unternehmen in Deutschland gefragt, welche Rechtsgrundlagen werden bei internationalen Geschäftsaktivitäten verwendet und welche Vorteile hätte die stärkere Implementierung deutschen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr? Die Ergebnisse sprechen eine klare Sprache. Rund drei Viertel der international agierenden deutschen Unternehmen (74%) würden gerne stärker auf deutsches Vertragsrecht zurückgreifen. Sie erwarten sich dabei Vorteile im globalen Wettbewerb - und dies aus einer Vielzahl von Gründen:
85 Prozent dieser Unternehmen gehen davon aus, dass damit eine verständlichere und einfachere Vertragsgestaltung erreicht wird.
Eine einfachere Rechtsdurchsetzung bei Streitigkeiten erhoffen sich knapp 64 Prozent der Betriebe. Das Vertrauen in den Rechtsstandort Deutschland kommt darin ebenso zum Ausdruck wie das Vertrauen in die Qualität der Schiedsgerichtsbarkeit.
Ein Drittel der Betriebe erwartet durch einen stärkeren Rückgriff auf deutsches Recht, Anwaltskosten reduzieren zu können.
Weiter Vorteile im internationalen Wettbewerb (z. B. keine Gefahr von Sammelklagen) über bessere Verständlichkeit und geringere Kosten hinaus erhofft sich nahezu jeder fünfte Betrieb (19%).
Zwar gelingt es heute bereits vielen Unternehmen, auch auf deutsches Recht im internationalen Geschäftsverkehr zurückzugreifen. Aber: Insgesamt sehen sich mehr als 40 Prozent der Betriebe gezwungen, lokales Recht zu nutzen. Dieses ist von der deutschen Rechtspraxis oftmals weit entfernt und treibt somit die Beratungskosten in die Höhe. Jeweils knapp 9 Prozent der Betriebe betreiben ihre Geschäfte auch nach US-amerikanischem bzw. englischem Recht.
Mit der Initiative "Law - Made in Germany" will der DIHK die internationale Verwendung deutschen Rechts fördern. Ein erster Fokus liegt auf dem Wachstumsmarkt China - inzwischen einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Die Vertragsparteien haben in Deutschland zudem eine echte Wahl zwischen der gerichtlichen und der außergerichtlichen Konfliktentscheidung. Ein Schwerpunkt der Initiative "Law - Made in Germany" liegt für den DIHK deshalb auch auf den Gebieten der Schiedsgerichtsbarkeit, Wirtschaftsmediation und der sonstigen Instrumente der außergerichtlichen Konfliktlösung.
An der Verwendung eines zuverlässigen, unkomplizierten Rechtskreises im internationalen Geschäftsverkehr besteht damit weltweit ein großes Interesse.
Deutsches Recht ist einfach und verständlich - schon bei der Ver-tragsgestaltung.
Deutsches Recht ist kostengünstig bei Streitigkeiten.
Vor das Gerichtsverfahren können Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit geschaltet werden.
Gefragt ist daher auch von politischer Seite eine verstärkte Flankierung zur besseren Implementierung deutschen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr. So wie Deutschland in vielen technologischen Bereichen führend ist und mit Exportinitiativen seine Spitzenprodukte weltweit platziert, kann auch "Law - Made in Germany" ein erfolgreiches Exportgut werden und somit die derzeit hervorragende Position deutscher Unternehmen im internationalen Welthandel sichern.
Ansprechpartner: RA Dr. Christian Groß Tel.: 030 20308 2731 E-Mail: gross.christian@dihk.de
Quelle: News International - Aktuelle Informationen zu Ländern und Märkten (DIHK)